Häufige Fragen und die passenden Antworten
Sie können entweder selbst schriftlich bei Ihrem alten Stromlieferanten kündigen oder uns die Vollmacht für die Kündigung aushändigen, dann übernehmen wir das für Sie. Bitte teilen Sie uns auch folgende Informationen mit: Das Datum für den Wechsel, den aktuellen Zählerstand sowie Ihre Zählernummer. Am besten stellen Sie uns eine alte Rechnung zur Verfügung.
Strom- und Gaskunde können Sie bei uns auch dann werden, wenn Sie nicht in Feuchtwangen wohnen. Wir beliefern sowohl Kunden in unserem eigenen Netzgebiet als auch im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH. Ihren passenden Tarif finden Sie ganz einfach mit unserem Tarifrechner.
Machen Sie sich keine Sorgen, während eines Anbieterwechsels oder Umzugs kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Unterbrechung Ihrer Strom- bzw. Gasversorgung.
Der von uns angebotene Strom stammt aus EEG-Erzeugung und aus Wasserkraft, ist somit frei von CO2 und zu 100 % Ökostrom.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre schriftliche Kündigung, die aktuellen Zählerstände zu Ihrem Auszugsdatum sowie Ihre neue Adresse für den Rechnungsversand.
Teilen Sie uns ganz einfach Ihr Einzugsdatum, die Zählerstände und Zählernummer sowie die Anzahl der einziehenden Personen mit. Am besten stellen Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zur Verfügung.
Bei einem Umzug haben Sie keine Kündigungsfrist, da hier das Sonderkündigungsrecht gilt.
Bitte lassen Sie uns in diesem Fall folgende Infos zukommen:
- Ihre schriftliche Kündigung der bisherigen Versorgungsverträge
- eine Kopie des Notarvertrags (mit Name des alten und des neuen Eigentümers)
- Zählerstände
- Datum der Übergabe
- Ihre neue Adresse
Am besten stellen Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zur Verfügung.
Bitte lassen Sie uns in diesem Fall folgende Infos zukommen:
- eine Kopie des Notarvertrags (mit Name des alten und des neuen Eigentümers)
- Zählerstände
- Datum der Übergabe
- Anzahl der einziehenden Personen
Am besten stellen Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zur Verfügung.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre schriftliche Kündigung mit dem Datum und dem Grund der Kündigung (Lieferantenwechsel oder Umzug) sowie den aktuellen Zählerstand.
Als Stromkunde der stadtWERKE Feuchtwangen erhalten Sie dann eine Förderung, wenn Sie die Bedingungen unserer Förderrichtlinien erfüllen. Hier finden Sie die Förderrichtlinien für Haushaltsgeräte und Heizungsumwälzpumpen. Füllen Sie einfach den Antrag zur Förderung aus, fügen Sie eine Rechnungskopie des neuen Gerätes bei und schicken Sie den Antrag per Post oder E-Mail an uns.
Als Stromkunde der stadtWERKE Feuchtwangen erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie die Bedingungen unserer Förderrichtlinien erfüllen. Füllen Sie einfach den Online-Antrag zur Förderung aus und laden Sie mit dem Antrag eine Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrags hoch.
Als Stromkunde der stadtWERKE Feuchtwangen erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie die Bedingungen unserer Förderrichtlinien erfüllen. Füllen Sie einfach den Online-Antrag zur Förderung aus und laden Sie mit dem Antrag eine Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrags sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins hoch.
Ihre Abschlagszahlung wird immer am letzten Tag des laufenden Monats fällig. Im Januar erfolgt keine Abschlagszahlung, sondern die Abrechnung des vorherigen Jahres.
Im Kundenportal können Sie einstellen, ob Sie Ihre Rechnung per Post oder per E-Mail erhalten möchten.
Melden Sie sich mit Ihren Login-Daten im Kundenportal an – dort sind alle Ihre Rechnungen einsehbar.
Lassen Sie uns in diesem Fall bitte eine schriftliche Mitteilung mit der neuen Bankverbindung, inklusive Ihrer Adresse und Kundennummer zukommen. Ihre Bankverbindung können Sie am einfachsten in unserem Kundenportal ändern. Hier finden Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns per E-Mail übermitteln können.
Ihren Zählerstand teilen sie uns ganz einfach über das Kundenportal mit. Auch auf der Info-Website der stadtWERKE können Sie hier ganz einfach und ohne Registrierung Ihren Zählerstand mitteilen. Hierfür brauchen Sie Ihre Kundennummer, Zählernummer und das Ablesedatum.
Melden Sie sich mit Ihren Login-Daten im Kundenportal an: Dort können Sie uns eine Mitteilung über die Anpassung Ihrer Abschläge senden. Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
Ja, Sie werden von uns rechtzeitig schriftlich informiert sowie zusätzlich über das Feuchtwanger Mitteilungsblatt. Auch auf der Info-Website der stadtWERKE finden Sie entsprechende Mitteilungen.
Hier gilt es zwei Arten von Preisanpassung zu unterscheiden:
- Jährliche Preisanpassung (ab 01.01.): In diesem Fall passen wir Ihren Abschlag automatisch an, denn mit der Jahresabrechnung wird der Abschlag direkt mit den neuen Preisen berechnet.
- Unterjährige Preisanpassung: Ihr Abschlag wird im laufenden Jahr nicht automatisch angepasst. Wenn Sie eine Anpassung vornehmen möchten, melden Sie sich mit Ihren Login-Daten im Kundenportal an: Dort können Sie uns eine Mitteilung über die Anpassung Ihrer Abschläge senden. Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken oder anrufen.